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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

EuGH-Urteil Arbeitszeiterfassung | HIRSCHTEC

Chancen gibt’s, Risiken auch – aber wie sieht nun die richtige Lösung aus?

Vor Kurzem hat der Europäische Gerichtshof – zugunsten einer spanischen Gewerkschaft und mit weitreichenden Konsequenzen – entschieden: Zukünftig sind alle EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, Arbeitgeber zu Systemen der Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Seit Tagen werden daher Chancen und Risiken dieser Entscheidung in der öffentlichen Debatte heiß diskutiert. Doch auch hier liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen.

Auf der einen Seite wirkt das Urteil verständlich, da tatsächlich immer mehr Arbeit auch in die Freizeit verlagert wird. Das heißt: Mitarbeiter fangen schon morgens auf dem Weg zur Arbeit an, in der Bahn erste E-Mails zu beantworten. Sie stellen abends zuhause am Laptop ihre Präsentation für den Workshop am nächsten Tag fertig. Oder aber: Sie informieren sich via Smartphone und mobilem Intranet über die aktuellsten Unternehmensnachrichten. Da kommen natürlich schnell ein bis zwei Stunden Arbeitszeit pro Tag zusammen, die durch keinerlei Zeitsystem erfasst werden.

Neue Arbeitsmodelle können durch das Urteil leicht ausgehebelt werden

Auf der anderen Seite konterkariert die Entscheidung des EuGH aber genau diese – und von Mitarbeitern oft auch gewünschten – neuen flexiblen Arbeitsmodelle bzw. hebelt sie sogar vollständig aus. Gerade wenn man bedenkt, dass die Richter mit dem Urteil die Bedeutung des Grundrechts jedes Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit betonen, liegt der Schluss nahe, dass sich Mitarbeiter zukünftig sicher lieber einmal zu viel als zu wenig fragen werden: „Soll ich meine E-Mails jetzt wirklich schon in der Bahn lesen oder lasse ich das lieber und warte bis ich im Büro bin?“ Warum sie sich das fragen werden? Weil auch diese halbe Stunde E-Mails-Beantworten in der Bahn laut Urteil erfasst werden müsste. Sie würde folglich dem Mitarbeiter später bei seiner immer mehr verdichteten Arbeit im Büro „fehlen“.

Wir stecken daher in einem Dilemma: Die Arbeit verdichtet sich immer mehr, die Arbeitsmodelle sollen flexibler werden, Mitarbeiter wollen sich auch stärker einbringen. Aber: Die Arbeitszeit soll auf keinen Fall stillschweigend über den gesetzlichen und tariflich vereinbarten Rahmen hinaus ausgeweitet werden.

Was wir brauchen: eine gesteigerte Effizienz in der Informationsarbeit

Was braucht es also, um dieses Dilemma zu überwinden? Sicher vor allem eines: eine gesteigerte Effizienz in der Informationsarbeit. Mitarbeiter dürfen nicht mehr so viel Zeit aufbringen müssen, um nach für ihren Arbeitsalltag relevante Informationen zu suchen. Sie sollen sich schnell und direkt untereinander austauschen und Prozesse zeit- und kostengünstig abwickeln können.

Hier gibt es noch viel Potenzial, das bislang – und im Zuge der Digitalisierung des Kerngeschäftes – oft noch vernachlässigt wurde. Künstliche Intelligenz wird dabei ein wichtiger Treiber sein und viele Assistenten für die digitale Büroarbeit anbieten. Ob automatisierte Übersetzungen, KI-gestützte Suchen und Kommunikationsmöglichkeiten bis hin zur automatischen Abwicklung von Prozessen: Mitarbeiter können auf die verschiedensten Arten entlastet werden.

Die Zeiten der Stechuhr sind vorbei

Darüber hinaus können wir schon heute sagen: Die alte Stechuhr hat ausgedient. Cloud-basierte und teilautomatisierte Arbeitszeiterfassung ist stark im Kommen. Konkret bedeutet das: Das Zeiterfassungssystem ist für die Mitarbeiter jederzeit über eine Cloud-Plattform bzw. eine App zugänglich – und im besten Fall verfügt es sogar über einen integrierten „Tracker“, der bei Erledigung einer Arbeitsaufgabe automatisch den mit ihr einhergehenden Zeitaufwand misst.

Wir bei HIRSCHTEC setzen daher bei unserer Zeitschreibung schon seit jeher auf die Cloud und die Projektmanagement-Software troi. So ermöglichen wir unseren Mitarbeitern auch dann ihre Zeiten zu erfassen, wenn sie sich gerade nicht im Büro befinden. Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern auch zukünftig ein großes Maß an Flexibilität bieten möchten, wird es daher darauf ankommen, genau solche einfach zu nutzenden, geräteübergreifenden Plattformen zur Verfügung zu stellen. Dann kann das Urteil tatsächlich sogar zum Gewinn werden – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

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